Reparaturbedingungen & Werkstattrichtlinien
Diese Richtlinien definieren den rechtlichen und technischen Rahmen für sämtliche Reparatur-, Wartungs- und Diagnosearbeiten, die bei omqirza in Auftrag gegeben werden.
§ 1 AUFTRAGSERTEILUNG UND KOSTENVORANSCHLÄGE Ein verbindlicher Reparaturvertrag kommt erst zustande, wenn der Werkstattauftrag nach der initialen Fehlerdiagnose vom Kunden freigegeben wird. Mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich. Schriftliche Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Werden während der Reparatur zusätzliche, sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, pausieren wir die Arbeiten und holen eine explizite Erweiterungsgenehmigung von Ihnen ein.
§ 2 ERSATZTEILQUALITÄT UND PROBEFAHRTEN Ahmed Hadzic verbaut standardmäßig Ersatzteile in Erstausrüsterqualität (OEM) oder identische Markenteile, um die Langlebigkeit der Reparatur zu sichern. Das Mitbringen von eigenen Ersatzteilen durch den Kunden ist aus Gewährleistungsgründen grundsätzlich ausgeschlossen. Mit der Auftragserteilung willigt der Kunde in notwendige Probefahrten durch unsere Mechaniker im Raum Köln ein, um den Erfolg der Reparatur unter realen Bedingungen zu testen.
§ 3 WERKUNTERNEHMERPFANDRECHT Wir weisen darauf hin, dass omqirza gemäß § 647 BGB ein gesetzliches Pfandrecht an dem von uns reparierten Fahrzeug zusteht. Die Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der Reparaturrechnung.
